Wie weitrechend sollten die Kontaktverbote ausfallen? Sollten strenge Verbote gelten, auch wenn dies der Wirtschaft unweigerlich schadet? Oder sollten nur Risikogruppen, also kranke und alte Menschen, durch Kontaktbeschränkungen geschützt werden?
Die Bundesregierung und die Landesministerien haben mit beachtlicher Schnelligkeit auf die dynamische Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehens reagiert und Maßnahmen zur Eindämmung des Virus erlassen. Bereits am 27. Januar 2020 – noch bevor die WHO den Ausbruch des Coronavirus zur Pandemie erklärte – wurde ein Krisenstab zwischen Innen- und Gesundheitsministerium einberufen, der für die operative Umsetzung aller für den Bund denkbaren Handlungsoptionen zuständig ist. Auch in den Ländern wurden entsprechende Gremien gebildet. Im März nahm dann die Zahl der bestätigten Infektionen in der Bundesrepublik in rasantem Tempo zu und veranlasste die Exekutive auf Bundes- und Landesebene zu bis dato nie gekannten Einschränkungen des öffentlichen Lebens, die unter dem Begriff „Lockdown“ Eingang in das kollektive Gedächtnis finden werden.
Es mussten Schulen, Geschäfte und Betriebe schließen, Kontaktverbote wurden auferlegt, Außengrenzen wurden geschlossen und das Recht auf Freizügigkeit wurde stark eingeschränkt. Die Tragweite der beschlossenen Maßnahmen mag die Bundeskanzlerin letztlich dazu bewogen haben, am 18. März 2020 zum ersten Mal abseits der Neujahrsansprachen direkt zur Bevölkerung in Deutschland zu sprechen. Erklärtes Ziel ihrer Rede war es, die getroffenen Maßnahmen zu erläutern und zur Einhaltung der neuen Regeln aufzurufen.
Die Geschehnisse zu Beginn des Lockdowns und die schrittweisen Lockerungen der Maßnahmen lassen sich nun mit zeitlicher Distanz betrachten. Unlängst sind Debatten um die Verhältnismäßigkeit der Grundrechtseinschränkungen entbrannt und politische Entscheidungen werden kritisch hinterfragt. So führt der Politikwissenschaftler Sascha Kneip (WZB Berlin) etwa die These einer Legitimitätskrise an. Seit Corona bestehe ihm zufolge ein Ungleichgewicht zwischen der im Grundgesetz verankerten normativen Ordnung einerseits und andererseits dem politischen Handeln sowie insbesondere auch der von der Bevölkerung zum Ausdruck gebrachten Unterstützung für ebendiese. Nicht nur das Handeln der Exekutive sei beunruhigend, auch die Einstellungen und Haltungen der Bevölkerung seien es, die nach seiner Auffassung Freiheitseinschränkungen überraschend bereitwillig hinnahm.
Doch wie groß war die Unterstützung seitens der Bevölkerung tatsächlich? Vor allem die sich nun allmählich abzeichnenden langfristigen wirtschaftlichen Folgen waren schon frühzeitig absehbar. Die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus mussten daher in jedem Bereich der Gesellschaft mit „Vernunft und Augenmaß“ abgewogen werden, um „so viel wirtschaftliche Tätigkeit wie möglich zu bewahren“ (Bundeskanzlerin Merkel). Dabei war eine Frage für den Alltag aller Bürger von zentraler Bedeutung: Wie weitrechend sollten die Kontaktverbote ausfallen? Sollten strenge Verbote gelten, auch wenn dies der Wirtschaft unweigerlich schadet? Oder sollten nur Risikogruppen, also kranke und alte Menschen, durch Kontaktbeschränkungen geschützt werden?
Für beide Wege gibt es mittlerweile international verschiedene Beispiele. Aber welche Strategie wurde von der Bevölkerung in Deutschland zu Beginn und im weiteren Verlauf der Pandemie befürwortet? infas hat sich dieser Frage angenommen und im Rahmen einer Studie zwischen April und Juni 2020 rund 3.000 Bürger ab 18 Jahren telefonisch befragt. Die entsprechende Formulierung im Fragebogen lautete: Welche Entscheidung würden Sie befürworten? Alle Bürger sollten durch ein Kontaktverbot geschützt werden, auch wenn die Wirtschaft darunter leidet. Oder: Nur Risikogruppen (Kranke und Ältere) sollten durch ein Kontaktverbot geschützt werden, damit die Wirtschaft möglichst wenig darunter leidet. Alle Befragten wurden gebeten anzugeben, welche der beiden Strategien sie befürworten würden.
Zu Beginn des Lockdowns waren die Bürger in zwei annähernd gleich große Lager gespalten. Im April 2020 befürworteten 46 Prozent ein umfassendes Kontaktverbot und 50 Prozent Kontaktbeschränkungen nur für Risikogruppen. Dieses Verhältnis wandelte sich über die folgenden zwei Monate, sodass im Juni mit 60 Prozent diejenigen überwogen, die nur für den Schutz von Risikogruppen waren, damit die Wirtschaft möglichst wenig leidet. Zu dieser Zeit traten umfassende Lockerungen der Schutzmaßnahmen in Kraft. Insgesamt war zu beobachten, wie sich zum Teil binnen weniger Tage die politische und gesellschaftliche Lage veränderte. Es ist daher naheliegend anzunehmen, dass sich die Einschätzungen der Bürger hinsichtlich der adäquaten Umgangsweise mit der Pandemie teilweise ebenfalls rasch änderten oder mit großer Unsicherheit behaftet waren. Dennoch zeigen sich auch erste Strukturen im Antwortverhalten. So gibt es auffällige Unterschiede hinsichtlich der Anteile von Befürwortern und Gegnern eines umfassenden Kontaktverbots zwischen Anhängern der politischen Parteien: Werden die Befragten nach ihrer Parteipräferenz gruppiert, so zeigen sich auch bei Unions- und SPD-Anhängern unterschiedliche Trends. Während der Anteil an Gegnern eines umfassenden Kontaktverbots in der Gruppe der CDU-Unterstützer konstant zwischen 50 und 60 Prozent lag, betrug der entsprechende Anteil in der SPD-Klientel im April zunächst noch 48 Prozent und stieg bis Juni um 25 Prozentpunkte auf 73 Prozent.
Zwischenzeitlich ausnehmend hoch (über 80 Prozent) war die Ablehnung eines umfassenden Kontaktverbots unter den potenziellen Wählern von FDP und AfD. Allerdings zeigen sich in beiden Gruppen beträchtliche Fluktuationen hinsichtlich der präferierten politischen Strategie im Umgang mit der Pandemie. Die Anhänger von Bündnis 90/Die Grünen befürworten hingegen über den gesamten Erhebungszeitraum zu großen Teilen ein Kontaktverbot zum Schutz aller Bürger. Am höchsten ist der Anteil der Befürwortung mit 61 Prozent hier im Mai 2020 gewesen. Auch die Klientel der Linken tendiert vergleichsweise stärker zur Befürwortung eines umfassenden Kontaktverbots. Jedoch weicht man hier im Unterschied zum Grünen-Lager im Mai 2020 deutlich von dieser Tendenz ab und spricht sich mehrheitlich für Kontaktbeschränkungen nur für Risikogruppen aus.
Der Lockdown des öffentlichen Lebens in der Bundesrepublik stellte eine historisch erstmalige wie auch bisher einmalige Situation dar. Dabei bestand von Beginn der Pandemie an ein grundlegender politischer Zielkonflikt: der Konflikt zwischen möglichst umfassend wirksamen Schutzmaßnahmen einerseits und den von der Verfassung garantierten individuellen Grundrechten sowie der Aufrechterhaltung wirtschaftlicher Tätigkeit andererseits. Dabei hatten bereits im April 2020 politische Debatten um Lockerungen der zuvor eingeführten Kontaktverbote erste Fahrt aufgenommen. Vor diesem Hintergrund zeigen unsere Befragungsergebnisse erste Spuren einer beginnenden Politisierung auf. Die bereits so früh messbaren Unterschiede der hier betrachteten Gruppen weisen darauf hin, dass sich die Gesellschaft auf eine wachsende Polarisierung einstellen muss.
Zum Weiterlesen:
Kneip, S. (2020): Wenn die Exekutive viral geht. Demokratie, Rechtsstaat und Legitimität in Zeiten von Corona. In: WZB Mitteilungen, Heft 168, 2020, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung.
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