Im Gegensatz zu Beschäftigungsformen wie z.B. Zeitarbeit, Teilzeitarbeit oder geringfügige Beschäftigung war die Nutzung von Werkverträgen in der deutschen Wirtschaft lange Zeit nicht systematisch erforscht. Dies betrifft sowohl die Nutzungsmuster in qualitativer Hinsicht als auch den quantitativen Umfang. Um diese Informationslücke zu schließen, wurde dieses vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragte Forschungsprojekt zu Werkverträgen durchgeführt. In einer parallel durchgeführten qualitativen Teilstudie (“Werkverträge qualitativ“) war infas in federführender Verantwortung. Durch ein breit gestreutes Set an Beispielfällen wurde die unternehmerische Praxis mit Werk- und Dienstverträgen wirklichkeitsnah beleuchtet.