Hintergrund der Studie bildet das am 6. März 2015 beschlossene Gesetz des Deutschen Bundestages zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen. Ziel der Untersuchung ist es, die Meinung zu diesem neuen Gesetz zu erfassen und den aktuellen Stand der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen in den betroffenen Unternehmen zu ermitteln. Die Befragung richtete sich an die Vorstände und Unternehmensleiter/-innen der vom neuen Gesetz potenziell betroffenen Unternehmen. Es werden alle voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen angesprochen, die ab 2016 bei Neubesetzungen im Aufsichtsrat einen Anteil von mindestens 30 Prozent für das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht beachten müssen. Darüber werden alle Unternehmen berücksichtigt, die entweder börsennotiert oder mitbestimmt sind, und die bis zum 30. September 2015 erstmals eigene verbindliche Zielvorgaben für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, Vorstand und den obersten Management-Ebenen festlegen und veröffentlichen müssen.