Persönlich-mündliche und schriftliche Befragungen von beschäftigten und arbeitslosen Schwerbehinderten (brutto n=6.000), Betrieben mit und ohne Beschäftigung von Schwerbehinderten (brutto n=1.000); Expertengespräche mit Schwerbehindertenvermittlern in Arbeitsämtern, Mitarbeitern in Integrationsdiensten und Berufsförderungswerken.