Verbreitung der Altersvorsorge 2019

Fragebogen ausfüllen

Hinweise und Hilfe zum Ausfüllen des Fragebogens

In der Befragung unterscheiden wir nach unterschiedlichen Möglichkeiten der Alterssicherung: Gesetzliche Rentenversicherung (GRV), Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (ZÖD), betriebliche Altersversorgung (BAV), Riester-Renten und sonstiger Altersvorsorge.

Auf dieser Seite erläutern wir zunächst, wie Sie anhand Ihrer Unterlagen erkennen, um welche Art der Altersvorsorge es sich handelt. Anschließend gehen wir – sortiert nach den Arten der Altersvorsorge – näher auf die Inhalte ausgewählter Fragen ein. Um die Zuordnung zum Fragebogen zu erleichtern, schreiben wir die entsprechende Fragenummer dazu, z.B. 15

Allgemeine Fragen

Wie erkenne ich, welche Art der Altersvorsorge ich habe – privat, betrieblich, gesetzlich oder Zusatzversorgung?

Manchmal ist es schwierig, zwischen den verschiedenen Arten der Altersvorsorge zu unterscheiden, um die es im Fragebogen geht:

  • Gesetzlich Rentenversicherung (GRV)
  • Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und angrenzenden Bereichen (ZÖD)
  • Betriebliche Altersversorgung (BAV)
  • Riester-Rente
  • Sonstige Altersvorsorge

In den folgenden Abschnitten erläutern wir, woran Sie in Ihren Unterlagen erkennen können, um welche Art der Altersvorsorge es sich handelt. Die entsprechenden Schlüsselwörter sind in fetter Schrift gesetzt.

Gesetzlich Rentenversicherung (GRV)

Die Unterlagen der gesetzlichen Rentenversicherung sind leicht als solche zu erkennen. Die jährlichen Informationsschreiben werden deutlich sichtbar als „Renteninformation“ bezeichnet und tragen im Briefkopf das Logo und den Schriftzug „Deutsche Rentenversicherung“. Diese Renteninformationen sind standardisiert und sehen für alle Versicherten aus wie diese
Musterinformation.

Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und angrenzenden Bereichen (ZÖD)

Die jährlichen Informationsschreiben der Zusatzversorgungkassen sind nicht vollständig standardisiert. Sie können aber an zwei Punkten erkennen, dass es sich um eine Zusatzversorgung im öffentlichen oder kirchlichen Dienst und den angrenzenden Bereichen handelt. Erstens weist der Name der Zusatzversorgungskassen darauf hin. Es handelt sich um die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), kommunale Zusatzversorgungskassen, Kirchenkassen oder Sparkasseneinrichtungen. Zweitens werden in den Informationsschreiben der Zusatzversorgungskassen die so genannten Versorgungspunkte ausgewiesen, aus denen sich die Rentenansprüche berechnet werden.

Betriebliche Altersversorgung (BAV)

Wenn auf den Informationsschreiben die Begriffe „Direktversicherung“, „Pensionskasse“ oder „Pensionsfonds“ auftauchen, geht es um eine betriebliche Altersversorgung. Meistens handelt es sich dabei um eine betriebliche Altersversorgung, die Sie per „Entgeltumwandlung“ aus Ihrem Bruttolohn oder -gehalt zahlen bzw. mitfinanzieren. Diese Form der betrieblichen Altersversorgung können Sie daran erkennen, dass die Beiträge, die Sie zahlen, auf Ihrer Lohn- oder Gehaltsabrechnung ausgewiesen werden. Auf diese Beiträge fallen keine Sozialabgaben an.

Anders sieht es aus, wenn der Arbeitgeber Ihre betriebliche Altersversorgung allein finanziert (in der Regel als so genannte Direktzusage oder über eine Unterstützungskasse). In diesem Fall erhalten Sie nicht unbedingt ein jährliches Informationsschreiben. Ob Ihnen Ihr Arbeitgeber eine solche Form der betrieblichen Altersversorgung finanziert oder nicht, ist in Ihrem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag geregelt.

Riester-Rente

Bei der Riester-Rente handelt es sich um private Altersvorsorge-Verträge, die vom Staat gefördert werden: Alle Riester-Sparer können vom Staat eine „Grundzulage“ in Höhe von bis zu 175 Euro pro Jahr erhalten. Zusätzlich gibt es pro Kind eine „Kinderzulage“ in Höhe von bis zu 300 Euro pro Jahr. Zudem können Riester-Sparer ihre Riester-Beiträge von der Steuer absetzen.

Wenn Sie nicht genau wissen, ob es sich bei Ihrer Altersvorsorge um einen Riester-Vertrag handelt, können Sie das in Ihren Unterlagen nachschlagen. Um einen Riester-Vertrag handelt es sich, wenn

  • Ihre Altersvorsorge z.B. als Riester -Rente, Zulagen-Rente, Riester-Versicherung, Riester-Sparplan, Wohn-Riester, Eigenheimrente etc. bezeichnet wird,
  • von Zulagen, Grundzulagen oder Kinderzulagen die Rede ist,
  • oder Ihnen eine Bescheinigung nach §92 EstG zugesendet wird.

Sonstige Altersvorsorge

Wenn Sie private Lebens- oder Rentenversicherungen haben, die keine Riester-Rente oder betriebliche Altersversorgung darstellen, dann geben Sie diese bitte in Frage 59 unter „Sonstige Altersvorsorge“ an.

Fragen zur Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)

15Wer zahlt Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

sind in Deutschland grundsätzlich verpflichtet, an die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge zu bezahlen. Das gilt auch für Auszubildende, sofern sie eine monatliche Vergütung beziehen. Minijobber mit einem monatlichen Einkommen bis 450 Euro können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Selbständige

Die meisten Selbstständigen sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Sie können aber freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Bestimmte Gruppen von Selbstständigen sind dagegen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert:

  • Handwerker und Hausgewerbetreibende
  • Lehrer, Hebammen, Erzieher und in der Pflege Beschäftigte
  • Künstler und Publizisten
  • Selbstständige mit einem Auftraggeber
  • Seelotsen sowie Küstenschiffer und -fischer

Beamte, Richter, Berufssoldaten und Zeitsoldaten

sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.

19Was steht in den Renteninformationen und wie sehen sie aus?

Die Renteninformation gibt den gesetzlichen Versicherten einen Überblick darüber, welche Rentenansprüche sie bereits erworben haben und welche Rentenzahlungen sie künftig erwarten können. Renteninformationen werden jedes Jahr automatisch an alle Versicherten verschickt, die mindestens 27 Jahre als sind und mindestens 5 Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Die Renteninformationen sind standardisiert, d.h. für alle Versicherten gleich aufgebaut. Ein Beispiel können Sie hier einsehen.

20Wie hoch ist meine Rentenanwartschaft in der Rentenversicherung (GRV)?

Welche „Anwartschaft“, d.h. welchen Anspruch auf künftige Rentenleistungen aus der GRV Sie bislang bereits erworben haben, können Sie Ihrer letzten Renteninformation entnehmen. Sie finden den entsprechenden Betrag unter dem Punkt „Höhe Ihrer künftigen Regelaltersrente“ auf der ersten Seite ihrer Renteninformation, etwa in der Mitte. Wo genau, sehen Sie an diesem Beispiel.

Fragen zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (ZÖD), bei Kirchen oder Wohlfahrtsverbänden

23Wer ist in die Zusatzversorgung versichert?

Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und den angrenzenden Bereichen beruht auf Tarifverträgen. Fast alle Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst, bei Kirchen und in angrenzenden Bereichen (z.B. Wohlfahrtsverbände oder öffentliche Dienstleister) sind in der Zusatzversorgung pflichtversichert. Von der Versicherungspflicht befreit sind nur wenige Personengruppen. Zu diesen Ausnahmen gehören kurzfristig Beschäftigte und Beschäftigte, die bereits bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung versichert sind.

26Was steht in den Jahresmitteilungen über die Zusatzversorgung und wie sehen sie aus?

Beschäftigte im öffentlichen Dienst und den angrenzenden Bereichen, in der Zusatzversorgung versichert sind, erhalten jedes Jahr von ihrer Zusatzversorgungskasse ein Informationsschreiben. Dieses Schreiben informiert über den Stand ihrer Versorgungspunkte bzw. die Höhe der bislang erreichten Anwartschaft (monatliche Rente).

Diese Informationsschreiben sind nicht vollständig standardisiert. Sie können also je nach Zusatzversorgungskasse unterschiedliche aussehen. Hier können Sie ein Beispiel für die größte Zusatzversorgungskasse einsehen, die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).

27Wie hoch sind die Beiträge und Anwartschaften für meine Zusatzversorgung?

Die benötigten Angaben können Sie der Jahresmitteilung Ihrer Zusatzversorgungskasse entnehmen. Da diese Mitteilungen nicht vollständig standardisiert sind, können sie je nach Zusatzversorgungskasse unterschiedlich aussehen. Ein Beispiel für den größten Zusatzversorgungsträger, die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), finden Sie hier.

Fragen zur betrieblichen Altersversorgung (BAV)

31Woher weiß ich, ob ich Ansprüche auf eine betriebliche Altersversorgung erwerbe?

Wenn Sie für eine betriebliche Altersversorgung Beiträge aus Ihrem Bruttolohn oder -gehalt zahlen („Entgeltumwandlung“) ist die Sache einfach: Die Beiträge werden auf Ihrer Gehaltsabrechnung ausgewiesen und der Träger der betrieblichen Altersvorsorge muss Ihnen einmal im Jahr ein Informationsschreiben zum aktuellen Stand Ihrer Altersvorsorge senden.

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen eine betriebliche Altersversorgung als betriebliche Sozialleistung allein finanziert, erhalten Sie nicht unbedingt ein jährliches Informationsschreiben. Ob Sie eine solche Form der betrieblichen Altersversorgung - in der Regel als Direktzusage oder Unterstützungskasse bezeichnet - haben, können Sie Ihrem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag entnehmen.

37und 43Was ist eine Jahresmitteilung zur betrieblichen Altersversorgung (BAV) und wie sieht sie aus?

Beschäftigte, die eine betriebliche Altersversorgung per Entgeltumwandlung selbst finanzieren (oder mit ihrem Arbeitgeber zusammen), erhalten von ihrem Versorgungsträger jedes Jahr eine Information über den Stand ihres Vorsorgevermögens bzw. die Höhe ihrer Anwartschaft. Unterschiedliche Versorgungsträger verwenden dafür unterschiedliche Namen, beispielsweise Jahresmitteilungen, Standmitteilungen, oder Informationsschreiben. Diese Informationen sind nicht standardisiert. Sie können also je nach Versorgungsträger völlig unterschiedlich aussehen. Beispiele können Sie hier einsehen.

Beschäftigte, bei denen allein der Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung finanziert, können ebenfalls jährliche Informationen erhalten.

38und 44 Wie hoch sind die Beiträge und Anwartschaften für meine betrieblichen Altersversorgung (BAV)?

Die benötigten Angaben können Sie der Jahresmitteilung Ihres Versorgungsträgers entnehmen. Da diese Informationen nicht standardisiert sind, können sie je nach Versorgungsträger völlig unterschiedlich aussehen. Beispiele können Sie hier einsehen.

Die Höhe der jährlichen Beiträge (eigene und Arbeitgeberbeiträge) finden Sie beispielsweise unter folgenden Stichworten:

  • Beiträge 2018
  • Regelmäßiger jährlicher Beitrag

Die Höhe der bisher erworbenen Anwartschaften wird häufig unter folgenden Stichworten ausgewiesen:

  • Mit den bisher geleisteten Beiträgen haben Sie folgende Rente erreicht
  • Wert der Versorgung zum 31.12.2018 (oder: zum 01.01.2019)
  • Derzeitige Leistung bei Kündigung

Es geht also um die Anwartschaften, die Sie jetzt bereits erworben haben – und nicht um die Hochrechnung Ihres Versorgungsträgers, welche Anwartschaften Sie im Ruhestand hätten, wenn Sie bis zu Ihrem Rentenbeginn weiterhin Beiträge zahlen würden.

Fragen zur Riester-Rente

53Was ist eine Bescheinigung nach § 92 EStG?

Die Bescheinigung nach § 92 EStG ist ein Formular, das die Anbieter von Riester-Verträgen einmal jährliche ihren förderberechtigten Riester-Sparern schicken müssen. Darin wird erläutert, wieviel Zulagen der Staat Ihnen für Ihren Riester-Vertrag gezahlt hat und in welcher Höhe Sie selbst Beiträge geleistet haben.

Die Informationen sind standardisiert, d.h. für alle Riester-Sparer gleich aufgebaut. Ein Beispiel können Sie hier einsehen.

54Eigene Beiträge zum Riester-Vertrag (ohne Zulage) im letzten Jahr

Wie hoch die Beiträge waren, die sie im letzten Jahr (2018) für ihren Riester-Vertrag gezahlt haben, können Sie Ihrer letzten Bescheinigung nach § 92 EStG entnehmen. Sie finden den entsprechenden Betrag auf der ersten Seite der Bescheinigung unter dem Punkt „ Im abgelaufenen Beitragsjahr geleistet Altersvorsorgebeiträge, Beiträge ohne Zulage“ . Wo genau dieser Betrag steht, sehen Sie an diesem Beispiel.

56Altersvorsorgevermögen aus Riester-Vertrag

Auch den Stand Ihres Altersvorsorgevermögens aus dem Riester-Vertrag, können Sie Ihrer letzten Bescheinigung nach § 92 EStG entnehmen. Sie finden den entsprechenden Betrag auf der zweiten Seite der Bescheinigung unter dem Punkt „Stand des Altersvorsorgevermögens“. Wo genau dieser Betrag steht, sehen Sie an diesem Beispiel.

Herzlichen Dank für Ihr Interesse und Ihre Teilnahme an der Befragung!

Bei Fragen zur Studie wenden Sie sich bitte an altersvorsorge2019@infas.de