Bundesweite Befragung über Sicherheitsmaßnahmen zur Terrorbekämpfung
Die Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten durch Telefongesellschaften für sechs Monate gehört zu den zum Teil umstrittenen staatlichen Maßnahmen, die nach den Terroranschlägen von New York, Madrid und London in den vergangenen Jahren von der Bundesregierung eingeführt wurde. Anfang März befasste sich auch das Bundesverfassungsgericht mit diesem Thema.
Zuvor hat infas im Auftrag des Hamburger Instituts für Sicherheits- und Präventionsforschung (ISIP) in einer bundesweiten CATI-Befragung rund 2.200 Personen zu sieben ausgewählten Sicherheitsmaßnahmen (u.a. Online-Zugriff durch Polizei und Bußgeldbehörden auf digitalisierte Passbilder aus dem biometrischen Reisepass oder Personalausweis, der Online-Durchsuchung privater Computer durch Sicherheitsbehörden, Existenz der Antiterror-Datei) befragt. Die Vorratsdatenspeicherung ist die einzige der betrachteten Maßnahmen, die von einer deutlichen Mehrheit (zwei Drittel der Befragten) abgelehnt wird. Circa die Hälfte der Befragten bewerteten die Online-Durchsuchung von privaten Computern von verdächtigen Personen als schlecht. Gleiches gilt für die Möglichkeit des Abrufs von Bankdaten verdächtiger Personen durch Polizei und andere Behörden. Die übrigen Maßnahmen finden mehrheitlich Zustimmung unter den Befragten.
Neben den bei infas in den letzten Jahren durchgeführten Untersuchungen zum Thema Krimialitäts- und Präventionsforschung, die meist einen Schwerpunkt bei Viktimisierungsfragen hatten, stand bei der aktuellen Studie der Präventionsgedanke und die Reaktion der Bevölkerung auf die eingeführten Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen im Zentrum des Interesses.
